Aus dem Nähkästchen

Ich scrolle in meinem E-Mail-Postfach und suche eine Abrechnung, die mir ein Verkäufer aus dem Jahr 2017 gesendet hat. Der 82-Jährige war schon damals nicht mehr ganz zurechnungsfähig und so kam es nun, dass er einen Mahnbescheid erwirken will.

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Grund: eine Forderung von 142 Euro. Nach langem Suchen finde ich den Kaufvertrag und siehe da: Es gab eine Regelung, wonach er Blumentöpfe aus dem Gartenhaus entnehmen könne.

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