No-Gos beim Kaufvertrag

Die Notarin Bettina Selzer ist ausschließlich im notariellen Bereich tätig und kennt sich bestens aus, wenn es um Immobilienrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolge oder Gesellschaftsrecht geht. Bei unserem Besuch in ihrer Kanzlei ›SELZER REIFF NOTARE‹ im Frankfurter Westend verriet sie uns ihre Insidertipps rund ums Thema Beurkundungen.

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THE PROPERTY Liebe Frau Selzer, steht ein Immobilienkauf an, ist ein Besuch beim Notar Pflicht. Welche zeitlichen Abläufe müssen bei einer Beurkundung beachtet werden? Viele versprechen die Abwicklung noch am selben Tag. Ist das überhaupt realisierbar?

BETTINA SELZER Bevor der Notar oder die Notarin einen Kaufvertrag entwerfen kann, benötigt er oder sie erst alle Informationen zu dem Kaufobjekt und zu den Vertragsparteien.
Das Einholen dieser Daten und Informationen kann sehr viel Zeit kosten, selbst dann, wenn ein Makler dazwischengeschaltet ist. Die Beteiligten sehen diesen Vorgang oftmals nur als lästig an, weil sie die Sinnhaftigkeit nicht verstehen. So bleiben beispielsweise Fragen wie die, ob ein Verkäufer verheiratet ist, von den Beteiligten häufig unbeantwortet. Ist der Verkäufer aber verheiratet, muss vielleicht die Ehefrau dem Verkauf zustimmen und an der Urkunde sogar beteiligt werden. Auch dann, wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen ist. Es ist schon vorgekommen, dass ein Kaufvertrag in letzter Minute geplatzt ist, weil die (Noch-) Ehefrau im Ausland untergetaucht war. Diese Dinge müssen vor.der Erstellung des Immobilienkaufvertrags geklärt werden, weil dem Käufer ansonsten unnötige Kosten für die Vertragserstellung entstehen. Ein erfahrener Makler kennt das Problem und hat alle Fragen geklärt, bevor der Notar beauftragt wird. Dann ist der Notar in der Regel auch in der Lage, innerhalb eines Tages den Urkundenentwurf an sämtliche Urkundenbeteiligten zu versenden.

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